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Museum Odenkirchen

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450 Jahre Fleckenrechte - 400 Jahre Stadtrechte

Vor 450 Jahren erhielt Obernkirchen Fleckenrechte und vor 400 Jahren dann die Stadtrechte. Was aber war so besonders an dieser Verleihung und was genau bedeutete sie?

Um die Bedeutung dieser Rechte besser verstehen zu können, müssen wir auf die Dörfer gehen, wo bis in das 19. Jahrhundert die überwiegende Masse der Menschen lebte. Heute gibt es zwar immer noch Unterschiede zwischen Städten und Dörfern, aber sie beziehen sich vor allem auf Unterschiede in der Infrastruktur, Dörfer haben weniger Nahverkehr, weniger Läden, selten Schulen, Kirchen oder Post. Das war es aber auch schon.In Mittelalter und früher Neuzeit, d.h. genau genommen bis in das 19. Jahrhundert, gab es weitere, wichtigere Unterschiede. Läden und Geschäfte gab es damals nur in den Städten und Flecken, auf die Dörfer kamen oft nur Höker, also Wanderhändler. Ansonsten mussten die Dorfbewohner auch schon damals in die nahe gelegenen kleinen Städten gehen, um ihre Produkte zu verkaufen oder etwas kaufen zu können. In den Städten und Flecken spielte auch schon damals das wirtschaftliche Leben, nicht auf den Dörfern. 
Wichtiger noch war ein rechtlicher Unterschied. Die Masse der Dorfbewohner war unfrei! Das hatte mehrere Konsequenzen. Zum einen bedeutete dies, dass das Erbe eines Eigenbehörigen, wie diese Menschen hießen, nicht den Kindern zustand, sondern zumindest zu einem Teil dem sogenannten Eigentumsherren. Der bekam  nicht nur während des Lebens Abgaben und Leistungen vom Eigenbehörigen, sondern eben auch nach dem Tod (der Erbfall oder Todfallabgaben). Der zweite Nachteil bestand darin, dass er nicht frei über sich und seine Familie entscheiden konnte. Eigenbehörige konnten nicht einfach heiraten, wen sie wollten, sondern sie brauchten dazu die Genehmigung des Eigentumsherrn, die, wenn sie denn gegeben wurde, auch bezahlt werden musste, der sog. Loskauf. Wenn ein Freier auf einen eigenbehörigen Hof heiratete, musste er sich auch in die Eigenbehörigkeit begeben.
Die Dinge waren also kompliziert und dies in einer Zeit, in der es enge Standesgrenzen gab und in der bestimmte Berufe nur von freien und unbescholtenen Menschen ausgeübt werden konnten. Der rechtliche Status eines Menschen entschied damit vorrangig über dessen Möglichkeiten. Stadtluft aber machte frei! Wenn es dem Eigentumsherrn nicht gelang, den Unfreien binnen eines Jahres wieder in seine Gewalt zu bekommen. 
Wenn dann die Menschen in einem Flecken wie Obernkirchen nicht frei waren, konnten sie sich auch nicht einfach ihre Ehepartner aussuchen, sondern sie mussten, wenn sie einigermaßen standesgemäß heiraten wollten, sich erst aus der Eigenbehörigkeit des Stifts frei kaufen. In die alten Familien der umliegenden Städte konnte man sich damit vermutlich nicht einheiraten, zumal dank des Erbfalls an das Stift auch keine größeren Familienvermögen erwirtschaftet werden konnten.
So wie im privaten Leben die persönliche Freiheit ein neues Maß an Selbstbestimmung ermöglichte, galt dies für den Ort durch die Bestätigung, dass es einen Rat und einen Bürgermeister geben sollte. Beide gab es zwar schon früher, aber jetzt waren sie rechtlich anerkannt. Nun gab es eine Leitung des Fleckens, der den Ort angemessen nach außen vertreten konnte.
Mit dem Fleckenrecht war ein weiteres Recht verbunden, das Bürgerrecht. Das Bürgerrecht zieht sich durch die gesamte mittelalterliche und frühneuzeitliche Geschichte bis in das 19. Jahrhundert. Vollwertiges Mitglied des Fleckens konnte nur sein, wer in das Bürgerrecht aufgenommen worden war. Die genauen Regeln werden in den Urkunden nicht formuliert, jedoch waren ein Geldbetrag und Hausbesitz sowie die Zustimmung des Stadtrats notwendig. Mit dem Bürgerrecht waren weitere Pflichten verbunden wie besonders die Beteiligung am Feuerlöschwesen.
Schließlich wurde in der Urkunde von 1565 noch ein weiteres Recht bestätigt, das in seiner Bedeutung nicht unterschätzt werden sollte, das Braurecht. Für die vorindustrielle Gesellschaft war das Brauen von Bier deshalb so wichtig, weil aus den Brunnen kein normales Trinkwasser gewonnen werden konnte. Nicht umsonst hieß es im Lagerbuch von 1783: "Das Wasser, so gut Brunnenwasser ist, sich dann die Einwohner der Stadt als auch aus vorigen Brunnens, von sich zum Kochen und zur Tränkung ihres Viehs bedienen.“ Bier war damit das wichtigste Getränk und zudem so etwas wie Grundnahrungsmittel. In Flecken und Städten hatten die Hausbesitzer damit ein Braurecht und konnten sich selbst mit Bier versorgen. Daneben gab es in Obernkirchen Ende des 18. Jahrhundert allerdings noch zwei öffentliche Brauhäuser. 

Was unterschied Flecken von Dörfern? 

1565 war nun Obernkirchen ein Flecken geworden, die Bewohner ebenso wie der Ort frei von der Herrschaft des Stifts. Aber: Was unterschied nun Städte von Flecken? Ganz allgemein kann man das gar nicht sagen, aber am Beispiel Obernkirchens können wir Unterschiede festmachen. Wichtig am Obernkirchener Fleckenrecht war die persönliche Freiheit der Fleckenbewohner und die offizielle Einsetzung eines Rats.Ein anderes wichtiges Recht, das Marktrecht, hatte dagegen der Ort schon seit dem 12. Jahrhundert, d.h. Obernkirchen war schon bis dahin ein zentraler Ort für die umliegenden Dörfer. Insofern war Obernkirchen ein Sonderfall im Vergleich zu anderen schaumbergischen Flecken. Der Ort war gleichsam in der Schwebe, denn einerseits waren die Bewohner keine freien Leute, andererseits gab es hier das Marktrecht. Zudem war spätestens seit dem 15. Jahrhundert nicht eindeutig geklärt, wer die Oberherrschaft über den Ort hatte, denn neben dem Stift und der Probstei forderte der Landesherr immer mehr Rechte ein.
Zu diesen, Mitte des 16. Jahrhunderts verliehenen Rechten kamen mit der Verleihung der Stadtrechte nur noch zwei weitere hinzu. Das eine bestand in der niedereren Gerichtsbarkeit, allerdings nur die niedere, lediglich bei einfachen Vergehen eintretende Gerichtsbarkeit, aber immerhin bedeutete sie, dass in den meisten Fällen, außer bei schweren Körperverletzungen oder Mord, die Gemeinde selbst richten konnte, nicht ein externes Gericht des Landesherrn oder des Stifts wie in Obernkirchen.Das zweite 1615 vergebene Recht bestand darin, dass die Marktgelder nun nicht mehr an den Landesherrn abgegeben werden mussten, sondern der Stadt verblieben, womit sich deren Spielraum deutlich verbesserte. 
Als Gegenleistung musste der Ort zur Stadt aufgewertet werden: durch eine Modernisierung einschließlich Pflasterung der Straßen, Wegfall der Mistgruben (!) oder die Modernisierung des Rathauses. Dann sollte Obernkirchen sich auch symbolisch einer Stadt angleichen: Weinkeller oder politisch angemessenes Verhalten können dazu gezählt werden.
Ein Element, das wir mit einer Stadt verbinden, die Stadtmauer, fehlte Obernkirchen. Aber immerhin gab es Tore, die den Weg in die Stadt regelten. 
Was nun die Obernkirchener mit diesen neuen Möglichkeiten, die sie innerhalb von zwei Generationen erworben hatten bzw. die ihnen verliehen worden waren, anstellen würden, hing von ihnen ab. 

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